Barrierefreie Webseite: Was das Gesetz seit Juni 2025 verlangt
Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es setzt die europäische Richtlinie über Barrierefreiheitsanforderungen (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Was vorher nur für Behörden und öffentliche Stellen galt, betrifft seitdem auch private Unternehmen: Webseiten und digitale Dienstleistungen, die sich an Verbraucher richten, müssen barrierefrei sein.


