EU knickt vor Google ein: Cookie-Signal aus dem Digital Omnibus gestrichen

Google-G mit Zähnen knabbert an EU-Flagge

Am 18. Juni 2026 hat der Rat der Europäischen Union seine fünfte Kompromissfassung zum Digital Omnibus veröffentlicht. Aus dem Text gestrichen: Artikel 88b der geplanten DSGVO-Novelle. Genau jene Vorschrift also, die das ewige Klickritual auf Cookie-Bannern durch ein automatisiertes, maschinenlesbares Browsersignal hätte ersetzen sollen. Vorausgegangen war eine Lobbyrunde, in der laut der österreichischen Datenschutz-NGO noyb ein Papier aus dem Hause Google eine zentrale Rolle gespielt hat. Das Ergebnis lässt sich nüchtern zusammenfassen: Die Tech-Konzerne haben gewonnen, die rund 450 Millionen Nutzenden in der EU dürfen weiter wegklicken. Und drei nationale Regierungen, darunter Deutschland, haben dabei aktiv mitgewirkt.

Der gestrichene Artikel 88b im Detail

Die Europäische Kommission hatte am 19. November 2025 den Digital Omnibus vorgeschlagen, ein Paket zur Vereinfachung mehrerer digitaler EU-Regelwerke. Ein Baustein darin war der neue Artikel 88b DSGVO. Vorgesehen war, dass Nutzende ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung nicht mehr pro Website auf einem Cookie-Banner abklicken, sondern einmal im Browser oder in der geplanten EU Digital Identity Wallet hinterlegen. Websites hätten dieses Signal akzeptieren müssen, sobald die zugehörigen technischen Standards verfügbar sind.

Wichtig dabei, und das ist der Punkt, den Google in seiner Kampagne systematisch unterschlägt: Es war kein pauschales Opt-out vorgesehen. Die Einwilligung wäre weiterhin pro Seite und pro Zweck möglich gewesen. Wer also seinem Lieblings-Lokalblatt erlauben wollte, Werbung auszuspielen, hätte das tun können. Wer dem Google-Werbenetzwerk pauschal die Tür schließen wollte, hätte dies aber ebenfalls tun können. Genau diese seitenweise Differenzierung kann man im US-Vorbild Global Privacy Control, das im kalifornischen Verbraucherschutzgesetz und in mehreren weiteren US-Bundesstaaten bereits gesetzlich anerkannt ist, gar nicht treffen. Die EU-Lösung wäre also feiner gewesen als das US-Modell, nicht gröber.

Max Schrems, Vorsitzender von noyb, vergleicht die Sache mit einem Mechanismus, den jeder Browser längst beherrscht: Welche Sprache der Nutzer bevorzugt, teilt der Browser allen Webservern automatisch mit. Genauso einfach wäre es technisch, ein Tracking-Ja oder -Nein zu übermitteln. Die Behauptung, das sei technisch ein Problem, lässt sich also schon im Ansatz nicht halten und ist reine reine Falschbehauptung seitens Google.

Im Ratsdokument 10677/26, das auf der Sitzung des Rats für Allgemeine Angelegenheiten am 26. Juni 2026 als Verhandlungsmandat angenommen wurde, ist der gesamte Artikel 88b auf Seite 119 vollständig durchgestrichen. Auch Artikel 88c zur Verarbeitung personenbezogener Daten für KI-Training und -Betrieb sowie große Teile des verwandten Artikels 88a (Endgeräte-Einwilligung) sind dort als Streichung markiert. Der politische Wille des Rates ist damit eindeutig: Die Cookie-Banner bleiben, das automatisierte Signal kommt nicht.

Die Implement-Studie: 40 bis 50 Milliarden Euro im Auftrag Googles

Im März 2026 erschien eine Studie mit dem Titel “Gone in one click”, verfasst von der dänischen Implement Consulting Group. Sie schätzt, dass ein browserbasiertes Einwilligungssignal die Zustimmungsraten in der EU um mindestens 60 bis 65 Prozent senken würde. Daraus errechnen die Autoren einen jährlichen Umsatzverlust der europäischen Werbewirtschaft zwischen 40 und 50 Milliarden Euro.

Auf der letzten Seite des Berichts findet sich der entscheidende Hinweis: Auftraggeber der Studie ist Google. Noyb bezeichnet das Papier in seiner Pressemitteilung als geheimes Lobbypapier und stellt es zum direkten Download bereit. Inhaltlich zerlegt noyb die Argumentation in zwei wesentlichen Punkten.

Erstens unterstellt die Studie einen pauschalen Tracking-Ausschalter für die gesamte Online-Werbung. Den hat die Kommission so nie vorgesehen, weil eben seitenweise Einwilligung möglich geblieben wäre. Die Studie behauptet also einen Schaden für ein Szenario, das gar nicht zur Abstimmung stand.

Zweitens behauptet die Studie, journalistische Medien würden unter dem neuen Signal besonders leiden. Dieses Argument ist bemerkenswert dreist, weil Medienanbieter laut Absatz 3 des ursprünglichen Artikels 88b ausdrücklich von der Pflicht zur Respektierung des Signals ausgenommen waren. Sie hätten also weiterhin per Cookie-Banner Einwilligungen einholen dürfen wie bisher. Trotzdem taucht der “Schaden für die Qualitätsmedien” als zentrales Argument in jeder Diskussion über Artikel 88b auf, häufig vorgetragen von Verbänden, die Googles Position politisch tragen, ohne den Disclaimer zu lesen. Wer hätte gedacht, dass man den in der Diskussion zur Novellierung des Urheberrechts maximal abgegriffenen Begriff “Qualitätsmedien” nochmal lesen würde?

Die Zahlen aus der Implement-Studie sind also keine neutrale Marktanalyse, sondern Auftragsforschung mit einer klaren politischen Botschaft an die Mitgliedstaaten. Wer sie zitiert, ohne den Auftraggeber zu nennen, betreibt PR für Google.

Zehn Prozent wollen Tracking, neunzig Prozent stimmen zu

Die Diskrepanz, um die es eigentlich geht, hat noyb seit Jahren dokumentiert. Studien aus mehreren Jahren zeigen konstant, dass nur etwa drei bis zehn Prozent der Nutzenden tatsächlich getrackt werden wollen. Die Zustimmungsraten auf realen Cookie-Bannern liegen dagegen bei bis zu 90 Prozent. Die Lücke füllen sogenannte Dark Patterns: versteckte Ablehnen-Buttons, vorausgewählte Häkchen, irreführende Farbgestaltung, unverhältnismäßig aufwendige Pfade zum Nein.

Wer diese beiden Zahlen nebeneinander stellt, sieht das eigentliche Geschäftsmodell der Tracking-Industrie: nicht die Einwilligung, sondern deren Erschleichung. Genau dieses Modell stand mit Artikel 88b zur Disposition, weil ein automatisches Browsersignal nicht durch Layouttricks manipulierbar ist. Wenig überraschend, dass die Branche dagegen mobil gemacht hat. Schrems formuliert das in der noyb-Pressemitteilung so: Ohne Einwilligung kein Tracking, und die Furcht der Branche vor einem einfachen Nein erklärt den Aufwand, der hier betrieben wird, um die manipulierbare Variante zu erhalten.

Bei rund 450 Millionen Nutzenden in der EU summiert sich das aktuelle Cookie-Banner-Theater auf mehrere Milliarden Klicks pro Jahr. Das ist exakt jene Bürokratie, über die sich die deutsche Bundesregierung sonntags beklagt, und montags im Rat verteidigt.

Deutschland, Frankreich, Polen als Vollstrecker

Besonders unangenehm liest sich das Ergebnis, wenn man auf die Akteursliste schaut. Laut noyb haben unter anderem Deutschland, Frankreich und Polen im Rat aktiv auf die Streichung gedrängt, “presumably following massive pressure from the tracking lobby”, wie es in der Pressemitteilung wörtlich heißt. Die polnische Position ist über einen mlex-Bericht zusätzlich belegt, auf den noyb direkt verweist. Für Deutschland und Frankreich nennt noyb keine vergleichbar konkrete Einzelquelle in der Pressemitteilung. Die Aussage stützt sich auf den Inhalt der Verhandlungspositionen, die in die fünfte Kompromissfassung eingeflossen sind.

Der zeitliche Verlauf macht das Lobby-Tauziehen sichtbar. Am 8. Juni 2026 scheiterten die Botschafter im COREPER an einer Einigung. Am 10. Juni 2026 strich eine erste Kompromissfassung der Ratspräsidentschaft die Artikel 88a, 88b und 88c. Diese Streichungen sind nun, in der finalen Mandatsfassung vom 18. Juni und der Ratsabstimmung am 26. Juni, weitgehend bestätigt worden. Im Dokument 10677/26 sind Artikel 88b und 88c vollständig durchgestrichen, Artikel 88a in seinen operativen Absätzen ebenfalls.

Bemerkenswert ist: Genau jene Bundesregierung, die sich öffentlich gerne als Vorreiterin beim Bürokratieabbau inszeniert, hat hinter verschlossenen Türen die eine Regelung blockiert, die für Verbrauchende konkret Bürokratie abgebaut hätte. Auch in Frankreich, das sich gerne als europäischer Souveränitätschampion gibt, fällt die Position auf. Die Diskrepanz zwischen Sonntagsrede und Ratsvotum ist hier kein Versehen, sondern Methode.

Schrems stellt in der noyb-Pressemitteilung die naheliegende demokratiepolitische Frage: Vertreten manche Mitgliedstaaten in dieser Sache eigentlich noch ihre Wählerinnen und Wähler, oder schon nur noch die Lobbyisten? Die Frage ist rhetorisch, die Antwort liegt im Ratsdokument.

Mehr als ein einzelnes Gesetzgebungsverfahren

Die Streichung von Artikel 88b ist mehr als ein einzelner Vorgang in Brüssel. Sie ist ein Lehrstück darüber, wie europäische Gesetzgebung im Jahr 2026 funktioniert: Eine Kommission schlägt eine konkrete Verbesserung für 450 Millionen Menschen vor. Ein einzelner US-Konzern beauftragt eine Beratungsfirma mit einer Studie. Die Studie wird über informelle Kanäle in die Hauptstädte gestreut. Drei nationale Regierungen übernehmen die Position dieser inhaltlich fragwürdigen Studie in ihre Ratsverhandlung. Ergebnis: Streichung.

Wer das mit dem Begriff Demokratie noch in Einklang bringen will, muss sehr viel guten Willen aufbringen. Treffender ist die Beschreibung als das, was es ist: Die Konzerne diktieren die Marschrichtung, die Politik liefert brav die Ratifizierung. Wer eine kleine Webseite betreibt, bekommt davon nur die Symptome zu sehen, also weiterhin das tägliche Cookie-Banner-Theater. Die Ursache sitzt in Mountain View, und über willige Handlanger in Berlin oder Brüssel. Während vorgeblich über “Digitale Souveränität” schwadroniert wird, macht man sich gern zum politischen Erfüllungsgehilfen von US-Big Tech.

Das ist nicht spezifisch ein Cookie-Banner-Problem. Es ist das gleiche Muster, das sich bei der EUDI-Wallet (Abhängigkeit von Google Play Services), bei der EU-Sovereign-Cloud-Ausschreibung und bei der Microsoft-365-Preisspirale beobachten lässt. Die digitale Souveränität, die in Sonntagsreden beschworen wird, scheitert montags morgens an der ersten Ratsabstimmung.

Trilog als letzte Chance

Das Europäische Parlament hat zu Artikel 88b noch keine Position bezogen. Sobald Rat und Parlament ihre Fassungen finalisiert haben, beginnen die Trilog-Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission. Theoretisch könnte das Parlament das Signal wieder hineinverhandeln. Noyb hält das für unwahrscheinlich: Die EVP (also die Konservativen) als größte Fraktion steht laut Einschätzung der NGO ebenfalls unter Druck der Tracking-Lobby und dürfte am Ende den Ausschlag geben. Realistisch ist eher die Konsolidierung der Ratsposition als deren Korrektur.

Bemerkenswert ist nebenbei der internationale Vergleich, den die Kommission selbst in ihrer Begründung gezogen hat: Kalifornien, der Heimatstaat der meisten beteiligten Tech-Konzerne, hat mit dem Global Privacy Control bereits ein vergleichbares Browsersignal etabliert, das im dortigen Verbraucherschutzrecht anerkannt ist. Die EU diskutiert noch, ob sie ihre Bürgerinnen und Bürger gleich gut schützen darf wie ein US-Bundesstaat seine eigenen.

Konsequenzen für Website-Betreibende

Für den Alltag derjenigen, die Webseiten betreiben, bedeutet die Entwicklung zunächst: Status quo. Das Cookie-Banner-Regime bleibt vorerst bestehen, samt aller Folgekosten für Consent-Management-Plattformen, regelmäßiges Banner-Tuning und Rechtsberatung. Wer seine Tracking-Strategie ohnehin reduzieren oder auf serverseitige, datensparsame Lösungen umstellen wollte, findet in der aktuellen Lage einen guten Anlass dazu. Werbefinanzierungsmodelle ohne Drittanbieter-Cookies bleiben strategisch sinnvoll, kontextuelle Werbung wird nicht schlechter dadurch, dass die Branche sie für ineffizient hält.

Wer auf der inhaltlichen Seite arbeitet, sollte sich bewusst sein: Der politische Konflikt um das Tracking ist nicht beigelegt, sondern verschoben. Wer jetzt nach Alternativen sucht, kauft Zeit für die nächste Runde. Wer weiter voll auf die klassische Tracking-Pipeline setzt, geht das wachsende Risiko ein, dass entweder ein späterer Trilog-Kompromiss, ein nationales Gericht oder eine Datenschutzbehörde das Modell doch noch abschafft.

Quellen

Bei der Konfiguration datensparsamer Webseiten oder dem Umstieg auf europäische Alternativen kann ich beraten.

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