KI-Kennzeichnungspflicht ab August 2026: Was kleine Unternehmen und Vereine wissen müssen

computergenerierter kopf aus kugeln

Ab dem 2. August 2026 gelten in der EU die Transparenzpflichten der KI-Verordnung (AI Act, Verordnung (EU) 2024/1689). Wer KI-generierte Inhalte veröffentlicht oder KI-Systeme beruflich einsetzt, muss das unter bestimmten Umständen kennzeichnen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Das klingt nach einem Thema für Konzerne. Ist es aber nicht. Die Kennzeichnungspflicht betrifft jedes Unternehmen, jede Behörde, jeden Verein und jeden Selbstständigen, der KI beruflich nutzt. Auch in Remscheid, Wuppertal, Solingen und dem Bergischen Land.

Was gekennzeichnet werden muss

Artikel 50 der KI-Verordnung unterscheidet vier Pflichten:

Deepfakes

Wer mit KI Bilder, Videos oder Audioinhalte erzeugt oder manipuliert, die reale Personen, Orte, Gegenstände oder Ereignisse realistisch darstellen und als echt erscheinen könnten, muss diese Inhalte kennzeichnen. Der Begriff Deepfake ist bewusst weit gefasst: Es geht nicht nur um manipulierte Gesichter, sondern auch um fotorealistische Produktbilder, erfundene Szenarien oder KI-generierte Stockfotos, die echte Situationen vortäuschen.

Nicht kennzeichnungspflichtig: offensichtlich stilisierte Grafiken, abstrakte Illustrationen, Comic-Stil oder Inhalte, die erkennbar nicht real sind.

KI-generierte Texte

Texte, die von einem KI-System erzeugt wurden und die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen, müssen als KI-generiert gekennzeichnet werden.

Wichtige Ausnahme: Die Kennzeichnungspflicht entfällt, wenn ein Mensch den Text redaktionell kontrolliert und die Verantwortung dafür übernimmt. Konkret bedeutet das: Ein Blogartikel, den jemand mit ChatGPT oder Claude vorbereitet, selbst überarbeitet, prüft und unter eigenem Namen veröffentlicht, ist nicht kennzeichnungspflichtig. Klassische Werbetexte und Produktbeschreibungen fallen in der Regel ebenfalls nicht unter die Pflicht, weil sie nicht die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informieren.

Chatbots und KI-Interaktionen

Wer einen Chatbot auf seiner Webseite betreibt, muss sicherstellen, dass Nutzer erkennen können, dass sie mit einer KI kommunizieren und nicht mit einem Menschen. Das gilt auch für telefonische KI-Assistenten und KI-Agenten.

Maschinenlesbare Kennzeichnung

Anbieter von KI-Systemen (also die Hersteller wie OpenAI, Anthropic, Midjourney) müssen KI-generierte Inhalte maschinenlesbar kennzeichnen, etwa durch Metadaten oder Wasserzeichen. Diese Pflicht betrifft die Anbieter, nicht die Nutzer, und gilt ab dem 2. Dezember 2026.

Was die Kennzeichnung nicht ist

Die Kennzeichnungspflicht wird häufig missverstanden. Drei Punkte, die in der Praxis relevant sind:

Sie müssen nicht jeden Text kennzeichnen, bei dem irgendwo im Prozess eine KI beteiligt war. Entscheidend ist, ob der fertige Text ohne menschliche redaktionelle Kontrolle veröffentlicht wird und ob er die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informiert.

Sie müssen nicht jedes KI-generierte Bild kennzeichnen. Nur solche, die realistisch wirken und als echt durchgehen könnten. Eine offensichtlich KI-generierte Illustration braucht kein Label.

Overlay-Tools und Disclaimer-Plugins sind keine Lösung. Die Kennzeichnung muss klar, sichtbar, verständlich und barrierefrei sein. Wie genau, ist in der Verordnung nicht detailliert geregelt, aber ein Hinweis wie »Dieses Bild wurde mit KI erzeugt« direkt am Inhalt ist der derzeit empfohlene Weg.

Wer nicht betroffen ist

Die rein private Nutzung von KI ist von der Verordnung ausgenommen. Wer privat mit Midjourney Bilder generiert und auf seinem persönlichen Instagram-Account postet, muss nichts kennzeichnen. Die Pflicht greift erst bei beruflicher oder gewerblicher Nutzung.

Was jetzt zu tun ist

Das Datum 2. August 2026 steht fest und wird nicht verschoben. Drei Schritte sind sinnvoll:

Erstens: Prüfen, welche KI-Systeme im Unternehmen eingesetzt werden. Wo kommen KI-generierte Bilder, Texte oder Chatbots zum Einsatz?

Zweitens: Für jeden Einsatzbereich klären, ob eine Kennzeichnungspflicht besteht. Bei Texten mit redaktioneller Kontrolle in der Regel nicht. Bei fotorealistischen KI-Bildern auf der Webseite oder in Social Media vermutlich schon.

Drittens: Einen Prozess einrichten, der sicherstellt, dass kennzeichnungspflichtige Inhalte auch tatsächlich gekennzeichnet werden, bevor sie veröffentlicht werden. Bei redaktionell kontrollierten Texten die Kontrolle dokumentieren.

Wer unsicher ist, ob und wie die eigene Webseite oder der eigene Social-Media-Auftritt betroffen ist, kann sich dazu beraten lassen. Ich unterstütze Unternehmen und Vereine in Remscheid und dem Bergischen Land bei der Einordnung und praktischen Umsetzung: Kontakt.

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtslage, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Einordnung Ihres konkreten Falls wenden Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt.

Quellen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen