
Die Versuchung ist nachvollziehbar. Ein paar Klicks, eine Beschreibung in Worten, und Sekunden später liegt ein Bild vor, das auf den ersten Blick brauchbar wirkt. Kein Fotograf nötig, keine Stockbild-Lizenz, keine Urheberrechte, kein Designer. Für kleine Gewerbetreibende, Hersteller und Vereine, bei denen jeder Euro zählt, klingt das nach der eleganten Lösung. Inzwischen mehren sich allerdings die Hinweise, dass diese vermeintliche Abkürzung im eigenen Außenauftritt ein Fehler sein könnte, vielleicht sogar mit drastischen Folgen.
Das Problem ist nicht die Technik selbst. KI-Bildgeneratoren sind beeindruckend, sie werden besser, und sie haben durchaus legitime Anwendungsbereiche. Das Problem entsteht dort, wo solche Bilder im Geschäftsverkehr oder in der Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt werden, ohne dass man sich klar macht, was beim Empfänger ankommt.
Akzeptanz in Deutschland
Eine Ipsos-Umfrage vom August 2025 hat sehr deutlich gezeigt, wo die Stimmung in Deutschland steht. Nur 22 Prozent der Befragten vertrauen Unternehmen mehr, wenn diese KI für Werbeinhalte einsetzen, 36 Prozent werden im Gegenteil misstrauischer. Bei Marketing-Inhalten bevorzugen 60 Prozent ausdrücklich Material, das von Menschen erstellt wurde, bei journalistischen Bildern sind es sogar 73 Prozent. Der Unterschied zwischen technischer Faszination im Einzelnen und Akzeptanz im konkreten Geschäftskontext könnte kaum größer sein.
Was theoretisch klingt, hat in der Praxis schon zu konkreten Schäden geführt. Als der Lebensmittelhersteller Griesson-de Beukelaer 2025 für seine Marke Prinzen Rolle einen Werbespot mit KI-generierten Kindern zeigte, folgte ein Shitstorm, der den Spot komplett von Youtube verschwinden ließ. Die Kritik war nicht, dass das Bild fehlerhaft gewesen wäre, sondern dass das Unternehmen damit seine Authentizität aufgegeben habe. Wenn der Hersteller die eigene Werbung nicht mehr ernst genug nimmt, um echte Menschen zu zeigen, warum sollte der Kunde dann zur Marke greifen statt zur No-Name-Variante daneben? Diese Logik trifft kleine Anbieter genauso wie Konzerne, vielleicht sogar härter, weil bei lokalen Betrieben der persönliche Vertrauensvorsprung das eigentliche Kapital ist.
Sichtbare und unsichtbare Bildmerkmale
Auch wenn die aktuellen Modelle die offensichtlichen Fehler älterer Versionen weitgehend ausgemerzt haben (Stichwort: zu viele Finger), bleibt ein bestimmter Bildlook, der für viele Betrachter erkennbar ist. Eine zu glatte Oberfläche, eine charakteristische Beleuchtung, eine Komposition, die zu sehr nach Bildgenerator und zu wenig nach Fotografie oder echter Illustration aussieht. Solche Eindrücke sind schwer zu greifen, aber sie wirken. Wer regelmäßig durch soziale Medien scrollt, hat ein Gefühl dafür entwickelt, ohne benennen zu können, woran genau es liegt.
Wichtiger als die rein visuelle Erkennbarkeit ist allerdings das Wissen um die KI-Herkunft an sich. Sobald das Publikum erfährt oder vermutet, dass ein Bild generiert wurde, ändert sich die Rezeption grundlegend. Eine Studie aus den USA von Ende 2025 hat gezeigt, dass die Klickraten bei einer Kennzeichnung als KI-generiert um rund ein Drittel einbrechen. Das gilt auch dann, wenn das Bild objektiv gut ist. Authentizität entsteht im Kopf des Betrachters, nicht im Pixel.
Hinzu kommt eine politische Komponente. Generative Bild-KI nutzt zum Training riesige Datenmengen, in denen die Werke von Künstlern, Fotografen und Illustratoren ohne deren Zustimmung enthalten sind. Wer Bilder dieser Werkzeuge verwendet, positioniert sich, ob beabsichtigt oder nicht, in einer Debatte, die viele kreative Berufe gerade existenziell beschäftigt. Für ein kleines Unternehmen, das auf seine Zielgruppe persönlich angewiesen ist, kann das mehr verbrennen, als der eingesparte Aufwand für ein echtes Bild jemals wert war.
Rechtlicher Rahmen
Ab August 2026 gilt in der EU der AI Act mit verpflichtender Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten. Das bedeutet, dass Bilder, die etwa in Werbung oder auf Webseiten erkennbare Personen oder Szenarien darstellen, künftig als KI-generiert markiert werden müssen, sobald sie täuschen oder manipulieren könnten. Eine US-amerikanische Studie vom Ende 2025 hat untersucht, was diese Kennzeichnung praktisch bedeutet und kommt zu einem ernüchternden Ergebnis: Sobald eine Anzeige als KI-generiert markiert wird, brechen die Klickraten um rund ein Drittel ein. Die Kennzeichnung selbst, die also rechtlich vorgeschrieben wird, entwertet das Material gleichzeitig in seiner Wirkung.
Ein zweites rechtliches Thema betrifft erkennbare Personen. Die deutsche Rechtsprechung wendet das Recht am eigenen Bild auch auf KI-generierte Darstellungen an, sobald eine reale Person erkennbar ist. Ein Bild, das einer existierenden Person ähnlich genug sieht, um sie zu identifizieren, fällt damit unter das Kunsturhebergesetz, mit allen Folgen einer unzulässigen Veröffentlichung.
Alternativen zu KI-generierten Bildern
Die gute Nachricht ist, dass die Alternativen weder besonders teuer noch besonders aufwendig sind. Stockfotos seriöser Anbieter sind heute für wenig Geld verfügbar, oft im einstelligen Eurobereich pro Bild oder im günstigen Abo-Modell. Wer auf KI-trainierte Stocks aus Datenschutzgründen verzichten will, findet bei kuratierten Anbietern weiterhin reine Fotografie aus menschlicher Hand und die Anbieter haben zudem Optionen, KI-generierte Inhalte aus den Suchergebnissen auszuschließen. Eigene Fotos, am Smartphone gut ausgeleuchtet aufgenommen, wirken in vielen Kontexten ohnehin authentischer als jedes Hochglanzmotiv. Für anspruchsvollere Bedürfnisse gibt es Designer, die mit Vektorgrafik, Illustration oder klassischer Bildbearbeitung arbeiten und 3D-Renderings sind eine etablierte Möglichkeit für Produktdarstellungen, gerade wenn Produkte erst in Entwicklung sind oder in vielen Varianten gezeigt werden sollen.
Wer sich unsicher ist, welche Bildlösung für die eigene Außendarstellung passt, kann sich gern bei uns beraten lassen, ohne gleich einen großen Auftrag erteilen zu müssen. Oft reicht ein kurzes Gespräch über das, was tatsächlich gebraucht wird.
Die wichtigere Erkenntnis ist aber, dass der Reflex zum schnellen KI-Bild meist mehr Probleme erzeugt, als er löst. Eine eingesparte Stunde am Anfang kann am Ende einen Imageschaden bedeuten, den keine Rechnung wieder reinholt.
Quellen
Ipsos-Umfrage zur KI-Akzeptanz in Deutschland, August 2025, zitiert nach meedia.de: »Road to DMEXCO: KI-generierte Bilder in der Werbung schaden (noch) der Marke«, 22. August 2025. https://meedia.de/news/beitrag/19951-ki-generierte-bilder-in-der-werbung-schaden-noch-der-marke.html
Shitstorm um den Prinzen-Rolle-Werbespot von Griesson – de Beukelaer, dokumentiert bei DWDL.de: »Authentisch künstlich: Wie Marken mit KI ins Stolpern geraten«, 25. November 2025. https://www.dwdl.de/mediaupdate/104637/authentisch_kuenstlich_wie_marken_mit_ki_ins_stolpern_geraten/
EU AI Act und Kennzeichnungspflicht ab August 2026, Überblick bei absatzwirtschaft.de: »KI in der Werbung: Was verändert die Kennzeichnungspflicht?«, 23. Februar 2026. https://www.absatzwirtschaft.de/ki-in-der-werbung-was-veraendert-die-kennzeichnungspflicht-279183/
US-Studie zum Klickrateneinbruch bei Kennzeichnung KI-generierter Anzeigen, zitiert bei the-decoder.de: »KI-Kennzeichnung in der Werbung lässt Klickraten um ein Drittel einbrechen«, 20. Dezember 2025. https://the-decoder.de/studie-zu-visueller-ki-in-der-werbung-generieren-schlaegt-modifizieren/
Recht am eigenen Bild bei KI-generierten Darstellungen, paloubis.com: »KI-generierte Werbung mit Prominenten«, 23. Februar 2026. https://paloubis.com/2026/02/ki-generierte-werbung-mit-prominenten/
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